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zur StartseiteJedem Zwinger liegt eine ausführliche Aufbauanleitung bei, so dass der Aufbau leicht zu bewerkstelligen ist.
Unsere Classic-Zwinger im Baukastensystem zeichnen sich durch einfachste Montage und höchste Stabilität aus. Alle Elemente dieser Bauart sind in einem Stahlrohrrahmen eingefasst.
Somit ist es möglich, Tür-, Gitter- und Wandelemente zu tauschen. Für Großanlagen empfehlen wir unsere Nato- bzw. Europa-Zwinger.
Die geschlossenen Wände des Nato-Zwingers bestehen aus einem stabilen Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Mehrschichtplatte. Diese Platten sind extrem widerstandsfähig. Die braune Phenolhartz-Beschichtung gewährleistet eine leichte Reinigung.
Die Wandelemente des Europa-Hundezwingers werden aus einem feuerverzinkten Stahlrohrrahmen mit eingeschraubter Vollkernkunststoffplatte gefertigt. Diese hochwertige Platte ist extrem widerstandsfähig gegen Verbiss, Urinsäure sowie gegen UV-Einstrahlung. Die Nasszellenqualität dieser Platte gewährleistet eine leichte Reinigung mittels Hochdruckreiniger.
Kundeninformation zur Tierschutz-Hundeverordnung in Deutschland
Sehr geehrter Kunde,
seit 01.09.2001 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Anforderung für das Halten eines Hundes im Zwinger:
| Widerristhöhe in cm | Bodenfläche mind. m² |
|---|---|
| bis 50 | 6 m² |
| über 50 bis 65 | 8 m² |
| über 65 | 10 m² |
Die Höhe der Einfriedung muss so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von den obenstehenden Anforderungen gilt:
Zusätzlich muß dem Hund eine Hütte aus wärmedämmendem Material zur Verfügung gestellt werden. Die Hundehütte muss so bemessen sein, das der Hund sich verhaltensgerecht bewegen, hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.
In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der Tierschutz-Hundeverordnung vom 02.Mai 2001.
Diese wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 21 veröffentlicht.